Informationen zur KV-Wahl 2026
Mitgestalten. Verantwortung übernehmen. Kirche bewegen.
Im Jahr 2026 wird auch in Markneukirchen ein neuer Kirchenvorstand gewählt.
Der Kirchenvorstand leitet gemeinsam mit dem Pfarramt das Leben unserer Gemeinde. Er entscheidet über Projekte und Veranstaltungen, verantwortet die Verwendung der finanziellen Mittel und trägt dazu bei, dass Kirche vor Ort lebendig bleibt.
Dafür suchen wir Menschen mit Herz, Glauben und Ideen, die sich einbringen und Verantwortung übernehmen möchten.
Die Arbeit im Kirchenvorstand ist Teamarbeit – sie verbindet Glauben, Gemeinschaft und praktisches Gestalten.
Kirchenvorstandsarbeit – was bedeutet das?
Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher
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gestalten das Gemeindeleben aktiv mit,
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bringen eigene Ideen ein,
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entscheiden gemeinsam über wichtige Fragen der Gemeinde
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und übernehmen Verantwortung für das kirchliche Leben vor Ort.
Niemand arbeitet allein – Entscheidungen werden gemeinsam im Gremium getroffen.
Wahlvorschläge zur Kirchenvorstandswahl 2026
Wahlvorschläge sind bis spätestens sechs Wochen vor dem allgemeinen Wahltag einzureichen, also bis
2. August 2026.
Ein Wahlvorschlag
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muss von mindestens fünf wahlberechtigten Kirchgemeindegliedern unterschrieben sein,
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und die vorgeschlagenen Personen mit Familien- und Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift benennen.
Vorgeschlagen und berufen werden kann nur, wer sich bereit erklärt hat, das vorgeschriebene Gelöbnis als Kirchenvorsteherin bzw. Kirchenvorsteher abzulegen.
Gelöbnis
„Wollt ihr das Amt von Kirchenvorstehern/Kirchenvorsteherinnen in dieser Gemeinde führen gemäß dem Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und im Bekenntnis der evangelisch-lutherischen Kirche bezeugt ist; wollt ihr in eurem Reden und Handeln vor der Welt und gegenüber allen Menschen gleichermaßen auf die Freundlichkeit und Menschenliebe Jesu Christi antworten, indem ihr ihm nachfolgt; seid ihr bereit, geschwisterlichen Rat anzunehmen und Verantwortung zu übernehmen für den Gottesdienst, für die pädagogischen und diakonischen, ökumenischen und missionarischen Aufgaben der Gemeinde sowie für Lehre, Einheit und Ordnung der Kirche, so reicht mir die Hand und antwortet: Ja, mit Gottes Hilfe.“
Was geschieht, wenn kein neuer Kirchenvorstand gebildet wird?
Kommt in einer Kirchgemeinde kein neuer Kirchenvorstand zustande, entscheidet das Landeskirchenamt über das weitere Vorgehen.
Es kann
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das Regionalkirchenamt beauftragen, nach Anhörung des Kirchenbezirksvorstandes Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher aus den wählbaren Kirchgemeindegliedern zu bestellen, oder
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die Verwaltung der Kirchgemeinde durch das Regionalkirchenamt anordnen.
Diese Regelung kann auch mit der Maßgabe verbunden sein, die Kirchgemeinde mit einer anderen Kirchgemeinde zu vereinigen oder sie als rechtsfähige Körperschaft aufzuheben.
Interesse? Wir informieren Sie gern.
Wenn Sie Interesse haben oder sich eine Kandidatur vorstellen können, wenden Sie sich bitte an das Pfarramt Markneukirchen.
Gern informieren wir Sie über
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die Aufgaben im Kirchenvorstand,
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den zeitlichen Umfang
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und den Ablauf der Wahl.
Ihre Mitarbeit zählt – für eine lebendige Kirche vor Ort.